EPR-Altmöbelrücknahme & Umweltabgabe nach deutschem Kreislaufwirtschaftsgesetz

Hinweise zur Altmöbelrücknahme, Kreislaufwirtschaft und möglichen Entsorgungskosten


Inhaltsverzeichnis

Keine allgemeine bundesweite Möbelumweltabgabe

Grundsätze des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Was als Altmöbel gilt

Keine automatische Rücknahme bei Neulieferung

Freiwillige Altmöbelabholung

Keine unangekündigten Abholkosten

Kommunale Sperrmüllentsorgung

Keine Ablagerung im öffentlichen Raum

Wiederverwendung vor Entsorgung

Reparatur und Ersatzteile

Mangelhafte Möbel und Altmöbelentsorgung

Transportbeschädigte Möbel

Elektrisch ausgestattete Möbel

Rückgabe elektrischer Möbelbestandteile

Batterien und Akkumulatoren

Polstermöbel und hygienische Belastungen

Gefährliche Bestandteile

Demontage von Altmöbeln

Abholbereitschaft

Nicht durchführbare Abholung

Eigentum und Verantwortungsübergang

Keine Rückgabe persönlicher Gegenstände

Verpackungen neuer Möbel

Verpackungsrechtliche Produktverantwortung

Keine Weitergabe gesetzlicher Verpackungspflichten

Trennung von Verpackungsmaterialien

Keine Verbrennung von Möbelholz

Keine Entsorgung über gewöhnlichen Hausmüll

Umweltbezogene Preisangaben

Nachweis von Entsorgungskosten

Keine Erstattung kommunaler Entsorgungskosten ohne Vereinbarung

Dokumentation einer vereinbarten Abholung

Beauftragte Entsorgungsunternehmen

Grenzüberschreitende Rücknahmen

Rechte bei Widerruf und Rückgabe

Keine Verbindung mit Gewährleistungsansprüchen

Informationen der örtlichen Entsorgungsträger

Anfragen zur freiwilligen Rücknahme

Änderung dieser Hinweise

Vorrang gesetzlicher Regelungen

Offizielle Kontaktinformationen

Diese Hinweise erläutern den Umgang mit gebrauchten, beschädigten oder nicht mehr benötigten Möbeln im Zusammenhang mit Bestellungen über woodlia.com. Sie informieren außerdem über die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, mögliche freiwillige Rücknahmeleistungen, kommunale Entsorgungswege, Verpackungspflichten und gegebenenfalls entstehende Entsorgungskosten.

Die Hinweise beruhen auf dem deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz, dem Verpackungsgesetz, den örtlich geltenden Abfallsatzungen sowie – bei Möbeln mit elektrischen oder elektronischen Funktionen – den besonderen Vorschriften für Elektro- und Elektronikaltgeräte.

Diese Seite begründet keine nicht bestehende gesetzliche Rücknahmepflicht und führt keine pauschale Umweltabgabe ein. Zwingende gesetzliche Pflichten und Rechte bleiben unberührt.

Keine allgemeine bundesweite Möbelumweltabgabe

Für gewöhnliche nicht elektrische Möbel besteht in Deutschland derzeit keine allgemeine, bundesweit einheitliche Umweltabgabe, die bei jedem Möbelkauf zwingend gesondert vom Verbraucher erhoben werden muss.

woodlia berechnet daher keine als „EPR-Gebühr“, „Möbelumweltsteuer“, „Recyclingabgabe“ oder „Entsorgungssteuer“ bezeichnete zusätzliche Pauschale, sofern eine solche Gebühr nicht aufgrund einer konkret anwendbaren gesetzlichen Regelung oder einer ausdrücklich vom Kunden beauftragten Entsorgungsleistung anfällt.

Sämtliche verpflichtenden Preisbestandteile werden vor Abgabe der Bestellung transparent im Gesamtpreis oder als gesondert ausgewiesene Kosten dargestellt.

Nach Vertragsschluss werden keine zuvor nicht offengelegten Umwelt-, Recycling-, Verwaltungs- oder Entsorgungsgebühren hinzugefügt.

Grundsätze des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verfolgt das Ziel, natürliche Ressourcen zu schonen und eine umweltverträgliche Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.

Beim Umgang mit Möbeln gilt grundsätzlich folgende Rangfolge:

1. Abfall möglichst vermeiden;

2. Möbel oder Bauteile zur Wiederverwendung vorbereiten;

3. geeignete Materialien recyceln;

4. andere Formen der Verwertung prüfen;

5. nicht verwertbare Bestandteile ordnungsgemäß beseitigen.

Ein Möbelstück sollte daher nicht allein deshalb entsorgt werden, weil es nicht mehr benötigt wird. Soweit es sicher, hygienisch und funktionsfähig ist, kommen Verkauf, Weitergabe, Spende, Reparatur oder Wiederverwendung in Betracht.

Was als Altmöbel gilt

Als Altmöbel werden im Rahmen dieser Hinweise bewegliche Einrichtungsgegenstände verstanden, die ihr Besitzer nicht mehr verwenden möchte, nicht mehr verwenden kann oder entsorgen muss.

Dazu können insbesondere gehören:

– Sofas und Sessel;

– Tische und Stühle;

– Schränke und Regale;

– Kommoden und Sideboards;

– Betten und Bettgestelle;

– nicht mehr verwendbare Polstermöbel;

– einzelne Möbelteile;

– beschädigte oder zerlegte Einrichtungsgegenstände.

Ob ein Gegenstand rechtlich bereits Abfall ist, hängt davon ab, ob sich sein Besitzer davon entledigt, entledigen will oder entledigen muss.

Keine automatische Rücknahme bei Neulieferung

Die Bestellung eines neuen Möbelstücks bei woodlia begründet nicht automatisch einen Anspruch darauf, dass ein vorhandenes Altmöbel kostenlos abgeholt, aus der Wohnung getragen, demontiert oder entsorgt wird.

Eine solche Leistung besteht nur, wenn sie:

– ausdrücklich als Bestandteil des jeweiligen Angebots ausgewiesen ist;

– vor Vertragsschluss gesondert vereinbart wurde;

– vom eingesetzten Transportdienstleister bestätigt wurde;

– oder aufgrund einer besonderen gesetzlichen Vorschrift zwingend vorgeschrieben ist.

Die gewöhnliche Lieferung eines neuen Möbelstücks und die Abholung eines alten Möbelstücks sind grundsätzlich unterschiedliche Leistungen.

Freiwillige Altmöbelabholung

Soweit für eine bestimmte Bestellung eine freiwillige Altmöbelabholung angeboten wird, werden Umfang, Voraussetzungen, Termin und mögliche Kosten vor der Beauftragung transparent mitgeteilt.

Eine freiwillige Abholung kann insbesondere von folgenden Faktoren abhängen:

– Liefergebiet;

– Art und Größe des Altmöbels;

– Zugänglichkeit des Abholorts;

– verfügbare Transportkapazität;

– Demontagezustand;

– hygienischer Zustand;

– Vorhandensein gefährlicher oder elektrischer Bestandteile;

– Annahmeregeln des beauftragten Entsorgungsunternehmens.

Eine freiwillige Leistung wird erst verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

Keine unangekündigten Abholkosten

Für eine freiwillige Altmöbelabholung werden keine Kosten erhoben, ohne dass der Kunde vor der verbindlichen Beauftragung über deren Höhe oder Berechnung informiert wurde.

Kann der genaue Betrag aufgrund besonderer örtlicher Umstände nicht sofort berechnet werden, erhält der Kunde zunächst eine Kosteninformation oder ein individuelles Angebot.

Die bloße Lieferung eines neuen Möbelstücks gilt nicht als Zustimmung zu einer zusätzlichen kostenpflichtigen Entsorgungsleistung.

Kommunale Sperrmüllentsorgung

Gewöhnliche defekte oder nicht mehr nutzbare Möbel können in Deutschland in der Regel über die örtliche Sperrmüllsammlung oder einen kommunalen Wertstoff- beziehungsweise Recyclinghof entsorgt werden.

Die konkreten Bedingungen werden durch die zuständige Stadt, Gemeinde, den Landkreis oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgelegt.

Je nach Wohnort kann die Entsorgung:

– gebührenfrei in einer bestimmten Menge;

– gegen eine kommunale Gebühr;

– nach vorheriger Anmeldung;

– zu festgelegten Abholterminen;

– oder durch persönliche Anlieferung erfolgen.

Kunden sollten die jeweils aktuellen kommunalen Vorgaben prüfen. woodlia kann keine einheitliche Aussage über Gebühren, Mengenbegrenzungen, Termine oder Annahmebedingungen aller deutschen Kommunen treffen.

Keine Ablagerung im öffentlichen Raum

Altmöbel dürfen nicht ohne zulässige Anmeldung oder Genehmigung auf Gehwegen, Straßen, Grundstücken, an Sammelstellen oder neben öffentlichen Abfallbehältern abgestellt werden.

Eine Bereitstellung zur kommunalen Sperrmüllabholung ist nur nach Maßgabe der örtlichen Regeln zulässig.

Eine unzulässige Ablagerung kann als Ordnungswidrigkeit behandelt werden und Kosten oder behördliche Maßnahmen auslösen.

Wiederverwendung vor Entsorgung

Ist ein Möbelstück noch sicher und verwendbar, sollte vor einer Entsorgung geprüft werden, ob es weitergegeben oder wiederverwendet werden kann.

Mögliche Wege sind insbesondere:

– private Weitergabe;

– Verkauf als Gebrauchtmöbel;

– Abgabe an eine gemeinnützige Einrichtung;

– Abgabe an ein Sozialkaufhaus;

– Reparatur oder Aufarbeitung;

– Nutzung einzelner intakter Bauteile.

woodlia übernimmt keine Gewähr für die Annahme durch externe Einrichtungen. Die jeweilige Organisation entscheidet selbst über Zustand, Hygiene, Transportfähigkeit und Verwendungsmöglichkeiten.

Reparatur und Ersatzteile

Vor der Entsorgung eines beschädigten Möbelstücks kann geprüft werden, ob eine Reparatur wirtschaftlich, technisch und sicher möglich ist.

Bei einem über woodlia gekauften Produkt kann der Kunde unter Angabe der Bestellnummer, des betroffenen Bauteils und geeigneter Fotos anfragen, ob eine Reparatur, ein Ersatzteil oder eine andere Lösung verfügbar ist.

Eine solche Prüfung berührt gesetzliche Gewährleistungsrechte nicht.

Außerhalb gesetzlicher Ansprüche besteht kein allgemeiner Anspruch darauf, dass jedes Ersatzteil unbegrenzt verfügbar gehalten oder kostenlos geliefert wird.

Mangelhafte Möbel und Altmöbelentsorgung

Ist ein geliefertes Möbelstück möglicherweise mangelhaft, sollte es nicht ohne vorherige Abstimmung entsorgt, zerstört oder einem Dritten überlassen werden.

Der Kunde sollte woodlia zunächst Gelegenheit geben, den gemeldeten Sachverhalt zu prüfen und eine gesetzlich vorgesehene Lösung anzubieten.

Eine eigenständige Entsorgung kann die Feststellung von Ursache, Umfang und Verantwortlichkeit erschweren.

Dies gilt nicht, wenn vom Produkt eine unmittelbare Gefahr ausgeht oder eine unverzügliche Entsorgung aus zwingenden Sicherheitsgründen erforderlich ist. In diesem Fall sollte der Zustand vor der Entsorgung soweit möglich dokumentiert werden.

Transportbeschädigte Möbel

Bei sichtbaren Transportschäden sollte der Zustand der Verpackung und des Möbelstücks möglichst unmittelbar dokumentiert werden.

Beschädigte Ware darf nicht allein deshalb als Sperrmüll behandelt werden, weil die äußere Verpackung beschädigt ist.

Vor einer Entsorgung ist zu prüfen, ob Reparatur, Ersatzlieferung, Austausch einzelner Teile oder Rücktransport möglich ist.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der Rückgabe- und Erstattungsrichtlinie sowie der Versandrichtlinie.

Elektrisch ausgestattete Möbel

Möbel mit fest eingebauten elektrischen oder elektronischen Funktionen können rechtlich als Elektro- oder Elektronikgeräte gelten.

Dazu können je nach konkreter Konstruktion beispielsweise gehören:

– Möbel mit fest integrierter Beleuchtung;

– elektrisch verstellbare Sessel oder Sofas;

– Betten mit elektrischer Verstellung;

– Möbel mit eingebauten Ladeeinrichtungen;

– Möbel mit Sensoren, Lautsprechern oder elektronischen Steuerungen;

– Möbel mit fest integrierten Motoren.

Solche Produkte dürfen nicht ohne Prüfung gemeinsam mit gewöhnlichem Hausmüll oder nicht elektrischem Sperrmüll entsorgt werden.

Rückgabe elektrischer Möbelbestandteile

Für Möbel oder Möbelteile, die unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz fallen, können besondere Rückgabe-, Registrierungs-, Informations- und Entsorgungspflichten gelten.

Ob eine Rücknahme durch Händler erforderlich ist, hängt unter anderem von der Produkteigenschaft, der Geräteart, der Größe, der Verkaufsfläche beziehungsweise Lager- und Versandfläche und der konkreten Vertriebssituation ab.

Elektrische Bestandteile sollten nach Möglichkeit getrennt und über eine zugelassene Sammelstelle oder einen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichteten Rücknahmekanal entsorgt werden.

Vor einer Demontage sind Sicherheits-, Hersteller- und Bedienungshinweise zu beachten.

Batterien und Akkumulatoren

Enthält ein Möbelstück Batterien oder Akkumulatoren, dürfen diese nicht über gewöhnlichen Hausmüll entsorgt werden.

Soweit Batterien ohne Beschädigung und mit zumutbarem Aufwand entnommen werden können, sind sie getrennt an einer vorgesehenen Sammelstelle abzugeben.

Beschädigte, ausgelaufene oder aufgeblähte Batterien dürfen nicht eigenständig unsachgemäß verpackt, geöffnet oder versendet werden.

Für solche Batterien sind die Sicherheits- und Annahmehinweise der zuständigen Sammelstelle zu beachten.

Polstermöbel und hygienische Belastungen

Polstermöbel mit starkem Schimmelbefall, Schädlingsbefall, Verunreinigungen oder sonstigen hygienischen Risiken werden möglicherweise nicht von Wiederverwendungsstellen angenommen.

Bei einer freiwilligen Abholung muss ein solcher Zustand vorab mitgeteilt werden.

woodlia oder ein beauftragter Dienstleister kann die freiwillige Annahme ablehnen, wenn eine Gesundheits-, Sicherheits- oder Kontaminationsgefahr besteht.

Die kommunale Entsorgungsmöglichkeit richtet sich nach den örtlichen Vorgaben.

Gefährliche Bestandteile

Altmöbel dürfen keine nicht angegebenen gefährlichen Stoffe, Chemikalien, Druckbehälter, medizinischen Abfälle, scharfen Gegenstände oder sonstigen Fremdabfälle enthalten.

Enthält ein Möbelstück möglicherweise gefährliche Bestandteile, muss vor Transport oder Entsorgung die zuständige kommunale Stelle oder ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen kontaktiert werden.

Eine freiwillige Möbelabholung umfasst keine Annahme nicht offengelegter gefährlicher Abfälle.

Demontage von Altmöbeln

Eine Altmöbelabholung umfasst nicht automatisch die Demontage des Möbelstücks.

Ist eine Demontage erforderlich, muss vorab geklärt werden, ob sie:

– durch den Kunden;

– durch einen gesondert beauftragten Dienstleister;

– oder als ausdrücklich bestätigte Zusatzleistung vorgenommen wird.

Der Kunde sollte Möbel nicht unsachgemäß zerlegen, wenn dadurch Verletzungsgefahr, Schäden am Gebäude oder eine Freisetzung elektrischer beziehungsweise gefährlicher Bestandteile entstehen kann.

Abholbereitschaft

Bei einer bestätigten freiwilligen Abholung muss das Altmöbel zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und transportbereit sein.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, muss insbesondere gewährleistet sein, dass:

– persönliche Gegenstände entfernt wurden;

– Schubladen und Fächer geleert sind;

– das Möbelstück transportfähig ist;

– Wege, Türen und Treppen zugänglich sind;

– Haustiere gesichert sind;

– erforderliche Genehmigungen für Zufahrt oder Halten vorliegen;

– Gefahren und besondere bauliche Umstände vorher mitgeteilt wurden.

Nicht durchführbare Abholung

Kann eine bestätigte Abholung aufgrund unzutreffender Angaben, fehlender Zugänglichkeit, gefährlicher Bedingungen oder nicht mitgeteilter Mehrmengen nicht durchgeführt werden, kann ein neuer Termin erforderlich sein.

Zusätzliche Kosten dürfen nur verlangt werden, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage besteht und der Kunde vor der erneuten Beauftragung transparent informiert wird.

Eine erfolglose freiwillige Abholung verändert nicht automatisch die Rechte aus dem Kaufvertrag über das neue Möbelstück.

Eigentum und Verantwortungsübergang

Bis zur bestätigten Übernahme bleibt der Kunde für das Altmöbel verantwortlich.

Das bloße Bereitstellen im Hausflur, vor dem Gebäude oder an der Straße gilt nicht als Übergabe an woodlia oder einen beauftragten Dienstleister.

Erst die tatsächliche und bestätigte Annahme durch die berechtigte Stelle kann einen Verantwortungsübergang begründen.

Persönliche Gegenstände, Dokumente, Geld, Datenträger oder sonstige Inhalte müssen vor der Übergabe entfernt werden.

Keine Rückgabe persönlicher Gegenstände

woodlia übernimmt keine Verantwortung für persönliche Gegenstände, die versehentlich in Schränken, Schubladen, Polstern oder anderen Teilen eines übergebenen Altmöbels zurückgelassen wurden, soweit die Haftung nicht nach zwingendem Recht besteht.

Nach der Übergabe kann eine Rückholung solcher Gegenstände möglicherweise nicht mehr möglich sein.

Verpackungen neuer Möbel

Versand- und Produktverpackungen werden getrennt von Altmöbeln behandelt.

Zu typischen Möbelverpackungen können gehören:

– Kartons;

– Papier und Pappe;

– Folien;

– Kunststoffpolster;

– Kantenschutz;

– Holz- oder Verbundmaterialien;

– Transportgestelle.

Die Entsorgung richtet sich nach Materialart, Verpackungsart und den örtlich verfügbaren Sammelsystemen.

Verpackungsrechtliche Produktverantwortung

Für Verpackungen gelten die besonderen Pflichten des deutschen Verpackungsgesetzes.

Hersteller beziehungsweise Erstinverkehrbringer systembeteiligungspflichtiger Verpackungen müssen die gesetzlichen Registrierungs- und Systembeteiligungspflichten erfüllen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Bestimmte Transport-, Verkaufs- oder Umverpackungen können besonderen Rücknahme- und Verwertungspflichten unterliegen.

Diese verpackungsrechtlichen Pflichten sind von einer Rücknahme des eigentlichen Altmöbels zu unterscheiden.

Keine Weitergabe gesetzlicher Verpackungspflichten

Gesetzliche Registrierungs- oder Systembeteiligungspflichten werden nicht dadurch auf Verbraucher übertragen, dass eine Bestellung online erfolgt.

Gesetzlich geschuldete Kosten der Verpackungsbeteiligung werden nicht nachträglich als unangekündigte „Umweltabgabe“ erhoben.

Soweit solche Kosten Bestandteil der betrieblichen Kalkulation sind, sind sie im angezeigten Produktpreis enthalten, sofern nicht vor Vertragsschluss ausdrücklich und rechtmäßig etwas anderes ausgewiesen wird.

Trennung von Verpackungsmaterialien

Kunden sollten Verpackungsmaterialien nach Möglichkeit entsprechend den örtlichen Trennvorgaben sortieren.

Saubere Papier- und Kartonbestandteile können grundsätzlich getrennt von Kunststoff-, Holz-, Metall- oder Verbundmaterialien gesammelt werden.

Stark verschmutzte, beschichtete oder aus mehreren nicht trennbaren Materialien bestehende Verpackungen können abweichenden Entsorgungswegen unterliegen.

Maßgeblich sind die Informationen des örtlichen Entsorgungsträgers.

Keine Verbrennung von Möbelholz

Altes Möbelholz darf nicht ohne Prüfung in privaten Öfen, Kaminen, Feuerstellen oder offenen Feuern verbrannt werden.

Möbelholz kann Lacke, Beschichtungen, Leime, Holzschutzmittel, Kunststoffe oder andere Stoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Verbrennung Schadstoffe freisetzen können.

Die Entsorgung sollte über die zugelassenen kommunalen oder gewerblichen Entsorgungswege erfolgen.

Keine Entsorgung über gewöhnlichen Hausmüll

Große Möbelstücke dürfen regelmäßig nicht über gewöhnliche Haushaltsabfallbehälter entsorgt werden.

Kleine, zerlegte Bestandteile dürfen nur dann über einen bestimmten kommunalen Abfallstrom entsorgt werden, wenn die örtliche Abfallsatzung dies zulässt.

Elektroteile, Batterien, Leuchtmittel und gefährliche Bestandteile sind grundsätzlich getrennt zu behandeln.

Umweltbezogene Preisangaben

Wird für eine konkret beauftragte freiwillige Abholung oder Entsorgungsleistung ein Entgelt verlangt, wird dieses nicht irreführend als staatliche Steuer bezeichnet, wenn es sich tatsächlich um den Preis einer privaten Dienstleistung handelt.

Die Kosteninformation muss erkennen lassen, ob es sich handelt um:

– einen Transportpreis;

– eine Demontageleistung;

– eine kommunale Gebühr;

– eine Gebühr eines Entsorgungsunternehmens;

– oder einen anderen konkret bezeichneten Kostenbestandteil.

Ein freiwilliges Dienstleistungsentgelt wird nicht als gesetzlich zwingende Umweltabgabe dargestellt.

Nachweis von Entsorgungskosten

Werden dem Kunden nach ausdrücklicher Vereinbarung externe Entsorgungskosten weiterberechnet, können auf Anfrage geeignete Informationen über Art und Grundlage der Kosten bereitgestellt werden, soweit keine Rechte Dritter oder vertraulichen Geschäftsinformationen entgegenstehen.

Pauschale, nicht nachvollziehbare oder erst nach Durchführung mitgeteilte Zusatzkosten werden nicht erhoben.

Keine Erstattung kommunaler Entsorgungskosten ohne Vereinbarung

Beauftragt ein Kunde selbstständig eine kommunale oder private Entsorgung, besteht kein automatischer Anspruch auf Erstattung dieser Kosten durch woodlia.

Eine Kostenübernahme kommt nur in Betracht, wenn:

– sie vorab ausdrücklich bestätigt wurde;

– sie Bestandteil eines gesetzlichen Anspruchs ist;

– oder eine nachträgliche Entsorgung aufgrund einer von woodlia anerkannten Pflicht erforderlich war.

Der Kunde sollte vor kostenpflichtigen Maßnahmen Kontakt aufnehmen, soweit dies zumutbar ist.

Dokumentation einer vereinbarten Abholung

Bei einer bestätigten Altmöbelabholung können folgende Angaben verarbeitet und dokumentiert werden:

– Bestellnummer;

– Abholadresse;

– Art und Anzahl der Möbelstücke;

– Zustand des Altmöbels;

– vereinbarter Termin;

– besondere Zugangsbedingungen;

– Bestätigung der Übergabe;

– beauftragter Transport- oder Entsorgungsdienstleister;

– vereinbarte Kosten.

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet.

Beauftragte Entsorgungsunternehmen

Soweit eine freiwillige Rücknahme durchgeführt wird, kann woodlia geeignete Transport-, Wiederverwendungs- oder Entsorgungsdienstleister einsetzen.

Die Beauftragung eines Dienstleisters entbindet nicht von der Pflicht, die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen an Transport, Annahme und umweltgerechte Behandlung einzuhalten.

Eine Übergabe an nicht autorisierte Sammler oder nicht nachvollziehbare Entsorgungswege wird nicht als ordnungsgemäße Rücknahme bestätigt.

Grenzüberschreitende Rücknahmen

Eine Rücknahme oder Abholung von Altmöbeln außerhalb Deutschlands wird nur angeboten, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde und die abfallrechtlichen Anforderungen des jeweiligen Landes erfüllt werden können.

Abfälle dürfen nicht ohne Prüfung der transport-, nachweis- und genehmigungsrechtlichen Anforderungen grenzüberschreitend verbracht werden.

Der gewöhnliche Rückgabeprozess für eine mangelhafte oder widerrufene Neuware ist von der grenzüberschreitenden Verbringung eines bereits als Abfall eingestuften Altmöbels zu unterscheiden.

Rechte bei Widerruf und Rückgabe

Diese Hinweise zur Altmöbelentsorgung ändern nicht die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Widerruf, Rücktritt, Gewährleistung oder Erstattung.

Die Rücksendung eines neu gekauften Produkts aufgrund eines Widerrufs ist nicht dasselbe wie die freiwillige Entsorgung eines bereits vorhandenen alten Möbelstücks.

Ein Kunde muss kein vorhandenes Altmöbel übergeben, um sein gesetzliches Widerrufsrecht bezüglich eines neuen Produkts auszuüben.

Keine Verbindung mit Gewährleistungsansprüchen

Die Ablehnung einer freiwilligen Altmöbelabholung führt nicht zum Verlust gesetzlicher Gewährleistungsrechte hinsichtlich einer neu gelieferten Ware.

Ebenso begründet die Annahme eines alten Möbelstücks nicht automatisch die Anerkennung eines Mangels am neu gelieferten Produkt.

Beide Vorgänge werden rechtlich und organisatorisch getrennt behandelt.

Informationen der örtlichen Entsorgungsträger

Da Sperrmüllregelungen regional unterschiedlich sind, sollten Kunden die offiziellen Informationen ihrer Stadt, Gemeinde oder ihres Landkreises beachten.

Von besonderer Bedeutung sind:

– zulässige Gegenstände;

– Mengenbegrenzungen;

– Abholtermine;

– Anmeldeverfahren;

– Gebühren;

– Bereitstellungsort;

– Regeln für elektrische Möbel;

– Regeln für gefährliche Bestandteile.

woodlia ist nicht für die Richtigkeit oder Aktualität kommunaler Informationen verantwortlich, die von externen Stellen veröffentlicht werden.

Anfragen zur freiwilligen Rücknahme

Eine Anfrage zur möglichen Altmöbelabholung sollte nach Möglichkeit folgende Angaben enthalten:

– Bestellnummer der neuen Bestellung;

– vollständige Abholadresse;

– Art des Altmöbels;

– ungefähre Maße und Gewicht;

– Anzahl der Teile;

– Angaben zum Zustand;

– Hinweis auf elektrische Funktionen;

– Hinweis auf Batterien oder Akkumulatoren;

– Angaben zu Stockwerk, Aufzug und Zugangswegen;

– geeignete Fotos, soweit erforderlich.

Die Übermittlung einer Anfrage stellt noch keine verbindliche Annahme oder Terminbestätigung dar.

Änderung dieser Hinweise

Diese Hinweise können geändert werden, wenn sich gesetzliche Vorgaben, kommunale Entsorgungsstrukturen, Verpackungspflichten, Rücknahmemöglichkeiten oder interne Prozesse ändern.

Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website veröffentlicht.

Eine Aktualisierung führt nicht rückwirkend zur Einführung einer Gebühr oder Pflicht für bereits abgeschlossene Bestellungen.

Vorrang gesetzlicher Regelungen

Soweit diese Hinweise von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen abweichen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Insbesondere werden bestehende Pflichten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, dem Verpackungsgesetz, dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, dem Batteriegesetz beziehungsweise den jeweils geltenden Nachfolgeregelungen sowie kommunalen Abfallsatzungen nicht ausgeschlossen.

Offizielle Kontaktinformationen

Marke: woodlia
Telefon: +1 (231) 062-5937
Geschäftsanschrift: 5694 APPLEGROVE DR, W BLOOMFIELD, MI 48324
Kundenservicezeiten: Montag bis Freitag: 9:00–18:00 Uhr (Eingeschränkte Reaktionszeit an Wochenenden und Feiertagen).